Das LG Koblenz hat im Streit um Mängel eines Hotel-Restaurants entschieden, dass der Vermieter außerordentlich kündigen darf, wenn der Mieter über mehrere Monate keine Miete gezahlt hat, auch wenn der Vermieter seiner vertraglichen Pflicht zur Velegung eines Laminatbodens nicht nachgekommen ist.
Im Oktober 2017 haben der Kläger als Vermieter und der Beklagte als Mieter eines Hotel-Restaurants in Bad Hönningen einen Gewerberaummietvertrag über einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen. Bereits im Mietvertrag war vereinbart, dass der Kläger verpflichtet sein soll, bis zum 01.12.2017 in den Hotelzimmern Laminatboden zu verlegen. (…)
Quelle und Volltext: Juris.de