Mieter haben kein Recht auf Auskunft über Asbest
Mieter haben keinen generellen Auskunftsanspruch auf eine mögliche Asbestbelastung in ihrer Wohnung. Auch einen allgemeinen Anspruch auf Entnahme einer Materialprobe gibt es nicht, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 209/17). Das gilt insbesondere dann, wenn ein Sachverständiger festgestellt hat, dass aufgrund einer vollständigen Überdeckung des Fußbodens durch Laminat keine Gefahr ausgeht. In dem verhandelten Fall wollten Mieter Auskunft darüber, ob in ihrer Wohnung Asbestplatten verlegt sind. Die Vermieterin hatte den Mietern dazu ein Gutachten übergeben, das eine Gesundheitsgefährdung ausschloss. Die Mieter wollten sich damit nicht zufriedengeben…..