BauGB §§ 34, 35 Abs. 1 Nr. 1
Im Außenbereich privilegiert Ansässige können bei der Bebauung benachbarter (Innenbereichs-)Grundstücke erwarten, dass auf die Außenbereichsbebauung – zumal, wenn diese wegen der Art der Nutzung privilegiert in den Außenbereich verwiesen ist – Rücksicht genommen wird. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de