Baufirmen geben nicht automatisch alle nötigen Bauunterlagen heraus
“Der Anspruch der Bauherren auf die Herstellung und Übergabe von Plänen und Bauunterlagen für ihr Bauprojekt gehört zu den zentralen Punkten des neuen Bauvertragsrechts. Es ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und gilt für alle seit diesem Tag geschlossenen Bauverträge. Schlüsselfertigfirmen müssen seither jenen privaten Bauherren, die keinen eigenen Architekten beauftragt haben, alle nach öffentlichem Recht für den Bau nötigen Pläne und Berechnungen erstellen und sie den Bauherren übergeben”, erinnert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). (…)
Quelle und Volltext: vpb.de