Die Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt München Daten zu Ferienwohnungen übergeben, urteilt das Verwaltungsgericht München.
In München dürfen Wohnungen maximal acht Wochen ohne Genehmigung an Touristen weitervermietet werden – sonst verstößt man gegen das Zweckentfremdungsgebot.
Solche Verstöße waren für die Stadt bislang nur schwer nachweisbar.
Die Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt München zahlreiche Daten zu Ferienwohnungen preisgeben. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Auch wenn sie ihren Firmensitz in Irland habe, müsse die Internet-Plattform sich in Deutschland an nationale Vorschriften halten. (…)
Quelle und Volltext: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/airbnb-muenchen-klage-1.4249813