Vermieter darf weder eine echte Überwachungskamera noch eine Attrappe installieren
Wenn Überwachungskameras in Hauseingängen installiert sind, die eintreffende und das Gebäude verlassende Mieter ganz oder teilweise aufnehmen, dann können die Betroffenen den Immobilieneigentümer zum Abbau der Anlage zwingen. Selbst eine Attrappe muss nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern gegebenenfalls entfernt werden. (…)
Quelle und Volltext: baulinks.de