Wirksamkeit einer Abtretung von Ansprüchen einer Mietpartei gemäß “Mietpreisbremse” an eine geschäftsmäßig tätige Gesellschaft
Die mit Mietstreitigkeiten befassten Berliner Zivilgerichte haben vermehrt Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden gehabt, in denen es darum geht, ob eine Gesellschaft berechtigt ist, sich von einer Mietpartei Ansprüche aus dem Mietverhältnis (z.B. wegen überhöhter Miete aufgrund der Vorschriften über die Mietpreisbremse) abtreten zu lassen und diese dann gegenüber der Vermieterpartei geltend zu machen. (…)
Quelle und Volltext: juris.de