Dinslaken – Wärmedämmung hat viele Vorteile, wenn sie fachgerecht angebracht wird. Ist dies nicht der Fall, wirkt sie eher umweltbelastend und gesundheitsschädigend.
Katja und Ralf Veith können ein Lied davon singen. Die beiden bewohnen eine Doppelhaushälfte am Föhrenweg in Dinslaken, wo direkt neben ihrem Grundstück zwei Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Die Mauern der Neubauhäuser stehen und werden nun mit einer Wärmedämmung aus Styropor versehen.
Vor ein paar Wochen trauten die Veiths ihren Augen nicht, als sie aus dem Haus traten. Der Boden vor und neben ihrem Haus war übersät mit winzigen Styroporteilchen. „Es sah aus“, so Veith, „als hätte es geschneit. Sogar im Garten lag das Zeugs und bedeckte den Boden“.
Das kann doch nicht richtig sein, dachte sich das Ehepaar und sprach den Bauleiter der Neubaumaßnahme darauf an. Der zeigte sich sehr kooperativ, musste allerdings zugeben, dass dies völlig normal und nicht verboten sei. Er versprach aber, sich an die ausführende Firma zu wenden und um Abhilfe zu bitten.
„Die Firma hat aber laut Bauleiter kein Einsehen gezeigt, da sie die Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausführe und deswegen keine Änderung der Vorgehensweise für nötig hielt“, bedauert Veith.
Also wandte sich das Paar an den Kreis Wesel, der daraufhin einen sachkundigen Mitarbeiter zur Baustelle schickte. Auch dieser sah ein, dass so etwas nicht sein dürfe, bedauerte aber ebenfalls, dass keine entsprechende Vorschrift existiere, die diese Arbeitsweise verbiete.
Die Veiths gaben sich mit dieser Äußerung nicht zufrieden, denn sie sahen ihre Gesundheit und die der Nachbarn gefährdet. Mittlerweile hatten sie ein Zeitungsartikel vom Januar 2018 entdeckt, in dem von einem ähnlichen Fall in Bochum die Rede war. Dort hatte ein Gericht entschieden, das Mauerwerk müsse beim Anbringen und Abschleifen der Dämmung mit einer Folie verhängt werden. Allerdings bezog sich das Urteil ausschließlich auf diesen einen Fall, statt eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen. Außerdem handelte es bei der Ausführung um eine andere Firma.
So wandte Veith sich an den umweltpolitischen Sprecher des nordrheinwestfälischen Landtages, der nach persönlicher Inaugenscheinnahme ebenfalls sagte, so dürfe das nicht sein, aber auch bedauerte, über keine gesetzliche Handhabe gegen diese Art der Ausführung zu verfügen.
Veith, „Er gab uns den Rat, uns an die Medien und somit an die Öffentlichkeit zu wenden“.
Hatte der Bauleiter am zweiten Neubau auch in Eigenregie mittlerweile eine Plane angebracht, die das Herumfliegen des Styropors extrem begrenzen sollte und das auch tat, so waren die Veiths doch sensibilisiert. Schließlich ging es nicht nur um sie und ihre Nachbarn, sondern um Baustellen und deren Anlieger in der gesamten Republik. „Alle reden vom Umweltschutz und die Belastung von Flüssen und des Meeres durch Mikroplastik. Da kann es doch nicht sein, dass auf den Baustellen so sorglos damit umgegangen wird. Das Zeug ist ja so leicht, dass der Wind es mühelos über eine Strecke von einem Kilometer verteilt“.
Der Abrieb bestehe aus kleinsten praktisch unverrottbaren und meist mit dem Flammschutzmittel Polymeric FR belasteten Teilchen, die sich überall niederschlagen und ins Trinkwasser gelangen. Zudem atme man es ja auch ein und Tiere nähmen es ebenso auf, gibt er zu bedenken.
Also startete der Hausbesitzer zusammen mit seiner Frau eine Online Petition, in die beiden zwingende baurechtliche Vorschriften fordern, die diese Umweltbelastung dauerhaft verhindern. (…)
Quelle und Volltext: lokalkompass.de