Orientierungssatz zur Anmerkung
Mieter haben grundsätzlich ein Recht auf das Anbringen einer Parabolantenne, aber nur dann, wenn es keine anderen Möglichkeiten wie Kabelanschluss oder Internet gibt, um eine Vielzahl von Programmen zu empfangen. Der Vermieter hat jedoch immer ein Mitspracherecht, an welcher Stelle diese Antenne angebracht werden muss.
A. Problemstellung
Durch das Anbringen von Parabolantennen am Mietobjekt kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern oder Mietern und Vermietern. In vorliegender Sache musste das AG Frankenthal entscheiden, ob der Mieter seine Parabolantenne, die er sichtbar am Balkon der Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters angebracht hatte, entfernen muss. (…)
Quelle und Volltext: juris.de