Deutschland: „..Wer einen Indexmietvertrag abgeschlossen hat, guckt gerade bange auf die steigende Inflationsrate. Was Betroffene beachten sollten. Die Inflation nimmt Fahrt auf: Zuletzt sind die Lebenshaltungskosten um fast vier Prozent gestiegen, vor einem Dreivierteljahr stand noch ein Minuszeichen vor der Teuerungsrate. Die Preisentwicklung bereitet Millionen Mietern Sorge: Viele von ihnen haben einen Indexmietvertrag. Und der […]
„…Eine Modernisierung von Wohnraum ist umfassend i.S.d. § 556f Satz 2 BGB, wenn sie einen Umfang aufweist, der eine Gleichstellung mit einem Neubau gerechtfertigt erscheinen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Modernisierung einerseits im Hinblick auf die hierfür angefallenen Kosten einen wesentlichen Bauaufwand erfordert und andererseits wegen der mit ihrem tatsächlichen Umfang einhergehenden […]
Deutschland: „…Die Mieterhöhung im preisfreien Wohnungsbau erfolgt entweder im Zustimmungsverfahren gemäß den §§ 558 ff. BGB oder im einseitigen Umlageverfahren gemäß den §§ 559 ff., 560 BGB. Das Zustimmungsverfahren führt zu einer Vertragsänderung durch zwei Willenserklärungen. Es gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen, soweit sich aus den mietrechtlichen Vorschriften nichts Abweichendes ergibt. Das bedeutet, es […]
Berlin: „…Amtsgericht Berlin hat der Klage eines Vermieters stattgegeben. Damit darf dieser die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Höhe von 35,37 Euro vom Mieter verlangen, obwohl das verboten ist nach dem neuen Mieten-Wohn-Gesetz Berlins, also nach dem Mietendeckel. Das Amtsgericht kippt damit gleichsam den Mietendeckel. Stattdessen gelte für den Berliner Wohnungsmarkt weiterhin das bisherige Bundesrecht: […]
„..BGH, Urteil vom 18.12.2019 – VIII ZR 236/18 Ein Mieterhöhungsverlangen, das zur Begründung auf entsprechende Entgelte mindestens dreier vergleichbarer Wohnungen Bezug nimmt (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB), ist nicht allein deshalb formell unwirksam, weil es sich bei den Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum handelt.*) „ Quelle und Volltext: ibr-online.de
Hamburg – Ausführungen zum energetischen Zustand der Wohnung sind für eine formal ordnungsgemäße begründete Mieterhöhung auf Grundlage eines qualifizierten Mietenspiegels nicht erforderlich. Um sich auf eine höhere ortsübliche Vergleichsmiete zu berufen, muss der Vermieter die Wohnfläche, die er seinem Mieterhöhungsverlangen zu Grunde legt, nach der derzeit bestehenden Rechtslage entsprechend der WoFlV bestimmen, da er ansonsten […]