Familienförderung für städtische Wohnbauflächen
Stadt Augsburg: „..Im Jahr 2017 hat der Stadtrat eine neue Vergabe- und Förderrichtlinie beschlossen, diese fördert den Grunderwerb für den Bau von Eigenheimen nach bestimmten Kriterien. Außerdem wurde die Möglichkeit eröffnet, dass sich Familien außer dem Erwerb eines Grundstücks auch für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts mit späterer Kaufmöglichkeit entscheiden können. Hintergrund dieser Entscheidung war und ist, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen die Möglichkeit erhalten sollen, sich durch günstige Grundstückspreise den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen….“
Quelle und Volltext: augsburg.de