Geiersthal: „…Der Gemeinderat von Geiersthal (Landkreis Regen) hat zwei nachträglich eingereichte Baugenehmigungsanträge einstimmig abgelehnt. Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen werden in den Gemeinderäten des Öfteren erteilt. In Geiersthal platzte den Bürgervertretern in der jüngsten Sitzung allerdings der Kragen, als ihnen gleich für zwei benachbarte Mehrfamilienhäuser ein “Antrag auf Baugenehmigung für die geänderte Bauausführung” vorlag.
Wie Geschäftsleiter Josef Kasparbauer ausführte, sei für diese Mehrfamilienhäuser schon eine Baugenehmigung erteilt worden. Die Bauausführung sei dann aber in etlichen Dingen deutlich von der ursprünglichen Genehmigung wie auch von den Festsetzungen des Bebauungsplans “Roßacker” abgewichen.
Diese Abweichungen sind in beiden Fällen nicht ohne: Beim ersten Anwesen wurden insbesondere die Baugrenzen nicht eingehalten; das Gebäude ist breiter, länger und höher als vorgesehen….“
Quelle und Volltext: pnp.de