Der Hauptzweck von Mietspiegeln liegt in der objektiven Ermittlung von Mietentgelten, die für vergleichbaren Wohnraum tatsächlich bezahlt werden. Er dient folglich sowohl einzelnen Vermietern als auch Mietern, deren Interessenverbänden, Wohnungsunternehmen, Maklern, der städtischen Verwaltung und nicht zuletzt den Gerichten und Sachverständigen, indem er eine zuverlässige und differenzierte Marktübersicht über den Mietwohnungsmarkt dieser Stadt vermittelt. Die größte Wirkung entfaltet der Mietspiegel aber zweifellos im vorprozessualen Bereich, indem er Anhaltspunkte für eine außergerichtliche Einigung zwischen den Mietvertragsparteien liefert. Durch diese Orientierungshilfe zur Mietpreisfestsetzung für alle am Wohnungsmarkt Interessierten werden viele gerichtliche Mietstreitigkeiten verhindert.
Das Stadtgebiet Augsburg gehört nach der bayerischen Mieterschutzverordnung zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. In diesen Gebieten gilt eine reduzierte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (vgl. § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) sowie eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen (vgl. § 556 d ff BGB)….
Quelle, Volltext und Broschüren: Augsburg.de