Karlsruhe: Eine Vermieterin hatte gegen die Mietpreisbremse geklagt. Verstößt diese gegen die Verfassung? Nun schafft das Bundesverfassungsgericht Klarheit.
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Die Klage einer Berliner Vermieterin und zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin blieben damit ohne Erfolg. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit.Durch die Mietpreisbremse soll Wohnen bezahlbar bleiben. (…)
Quelle und Volltext: Augsburger-allgemeine.de