Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt seiner Linie treu: Kunden müssen nichts extra zahlen, wenn die Bank dafür ohnehin schon Geld kassiert. Das haben die obersten Richter des XI. Zivilsenats nun auch für die Umschuldung von Immobilienkrediten entschieden. Der Aufwand der Bank sei mit dem Zins abzugelten, sagte der Vorsitzende Jürgen Ellenberger während der Verhandlung in Karlsruhe (Az.: XI ZR 7/19). (…)
Quelle und Volltext: welt.de