Niedersachsen – 1. Ob die Streichung einer festgesetzten Mindestgröße für Baugrundstücke die Grundzüge der Planung i.S.d. § 13 Abs. 1 BauGB berührt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)
2. Zu den Auswirkungen der durch die Streichung einer Grundstücksmindestgröße geschaffenen Möglichkeit einer mehrfachen Grenzbebauung.*) (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de