Grundsätzlich können Mieter von einem Mietvertrag nicht einfach zurücktreten oder diesen widerrufen. Sie können ihn höchstens mit gesetzlicher Frist kündigen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Einige Arten von Verträgen kann man heute unproblematisch und ohne Grund widerrufen. Dies gilt zum Beispiel für online und per Telefon abgeschlossene Verträge, sowie für Vertragsabschlüsse an der Haustür. Gerne wird für den Widerruf auch fälschlicherweise der Begriff “Rücktritt” verwendet. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de