Mietern aus Bochum war ein lebenslanges Wohnrecht zugesagt worden, doch der Hauseigentümer kündigte ihnen trotzdem. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof nun feststellte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mieterinnen beim Kündigungsschutz gestärkt. Im vorliegenden Fall hatten sich Mieter aus Bochum dagegen gewehrt, ihre Wohnungen nach 37 Jahren räumen zu müssen – obwohl ihnen ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert worden war. Vertraglich festgehalten wurde das in einem Kaufvertrag, der vor Jahren zwischen der Stadt – dem bisherigen Besitzer – und den Käufern der Immobilie geschlossen wurde. Der BGH urteilte nun, dass die Klauseln im damaligen Kaufvertrag ihre Gültigkeit besitzen und die Mieterinnen in ihren Wohnungen bleiben können. (Az. VIII ZR 109/18) (…)
Quelle und Volltext: zeit.de