Karlsruhe. Rechtfertigt allein schon die Gefahr von Schimmelbildung eine Mietkürzung – mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Verhandelt werden die beiden Klagen von Mietern zweier Wohnungen im schleswig-holsteinischen Glinde. Die Kläger, die in günstigen und preisgebundenen Wohnungen desselben Vermieters wohnen, wollen die Miete mindern. Sie begründen dies unter anderem mit dem Zustand der 1968 und 1971 erbauten Wohnungen.
Quelle: berchtesgadener-anzeiger.de
Weiteres zum Thema Schimmelpilzen finden Sie auch in unserer Rubrik “Fachinfo”, z. B.: Ursachen für Schimmelpilze im Wohnraum